Organ der Deutschen Bundesbank; besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu sechs weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Direktoriums werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und - nach Anhörung des Zentralbankrats - vom Bundespräsidenten für eine Amtsdauer von acht (mindestens jedoch zwei) Jahren bestellt. Sie können vor Ablauf ihrer Amtszeit nicht abberufen werden.