ursprünglich der einem Erfolgsbereich auferlegte Teil des mehreren Bereichen gemeinsamen Deckungsbedarfs. Zunehmend auch i. S. v. Deckungsrate gebraucht. Die Zuteilung erfolgt nach unternehmenspolitischen Gesichtspunkten in einem mehrperiodigen Planungs- und Ausgleichsprozeß. Zu berücksichtigen sind: a) Disponierbarkeit der periodenspezifischen Aktivitäten; b) Verkettung des erwarteten Deckungsbedarfs und der Deckungsmöglichkeiten der Folgeperioden.