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DARA

Deutsche Agentur für Raumfahrtangelegenheiten, vom Bundesminister für Forschung und Technologie im Auftrag der Bundesregierung in der Rechtsform einer GmbH mit dem Bund als alleinigem Gesellschafter gegründete zentrale Organisation für das deutsche Raumfahrtmanagement. Zweck: Zusammenfassung der Raumfahrtplanung, Programmdurchführung und Vertretung der deutschen Raumfahrtinteressen. Durch das Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz vom 8. 6. 1990 (BGBl I 1014) kann die für Raumfahrtangelegenheiten zuständige Bundesbehörde der DARA hoheitliche Befugnisse, insbes. Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt, übertragen.

 

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