im Luftfrachtgeschäft mögliche Zahlungsklausel. Die Luftverkehrsgesellschaft zieht den Rechnungsbetrag für die Sendung und den Frachtbetrag für die Beförderung beim Empfänger der Sendung ein. Möglich dort, wo in der Ratentabelle hinter dem Bestimmungsort angegeben. Ausnahmen und Besonderheiten sind entsprechend gekennzeichet.