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Bundespräsidialamt

oberste Bundesbehörde, geleitet vom Chef des B., der den Bundespräsidenten berät und ihn über Fragen der allgemeinen Politik sowie über die Arbeit der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften unterrichtet. Er nimmt an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil.

 

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