Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Börsenvertreter

Personen, die zur Teilnahme am Börsenhandel im Namen und für Rechnung eines Dienstherrn zugelassen sind, i. d. R. Angestellte der Banken oder, an der Warenbörse, der Warenhandelsfirmen. Börsenvertreter dürfen im eigenen Namen oder auf eigene Rechnung keine Börsengeschäfte tätigen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Börsenusancen
Börsenvorstand

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Zwangshypothek | Gehaltsumwandlung | reaktive Meßverfahren | fob Flughafen | Konnossements-Klauseln
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum