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Binnenzoll

1. Von Städten und Kleinstaaten bis ins 19. Jh. bei Übergang von Waren über innerdeutsche Grenzen erhobener Finanzzoll; hemmte den natürlichen Güteraustausch. Beseitigt durch den Deutschen Zollverein 1834. - 2. Zoll, der während der Übergangsphase bei der Errichtung einer Zollunion oder Freihandelszone auf Erzeugnisse der Partnerländer erhoben wird.

 

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