Begriff der Vollkostenrechnung für die Zusammenfassung sämtlicher im Einkaufs- und Fertigungsbereich anfallenden Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten). Da mit einer solchen Zusammenfassung die Abbildungsgenauigkeit der Kostenrechnung vermindert wird, findet man Betriebsgemeinkosten i. d. R. nur in kleinen Betrieben.