Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Beschuldigter

jemand, gegen den ein Strafverfahren bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft betrieben wird. Ist gegen Beschuldigter Anklage erhoben, so wird er als Angeschuldigter bezeichnet, nach Eröffnung des Hauptverfahrens (Strafprozeß I 2) als Angeklagter.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Beschreibungsmodell
Beschwer

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : liquidieren | Produktivitätsklausel | Polarization-reversal-Hypothese | marketingpolitisches Submix | Erfolgsrisiko
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum