Begriff der deutschen Finanzstatistik. Beim Belastungsprinzip werden Ausgaben einer Gebietskörperschaft von der Einnahmeseite her bereinigt, d. h. Darlehensrückzahlungen und Zuweisungen von anderen Gebietskörperschaften werden von der Ausgabensumme abgezogen (Erfüllungsprinzip); man erhält die Nettoausgaben. Die Bereinigung ist notwendig, um Doppelzählungen zu vermeiden.