Begriff der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Sind A und B zwei zufällige Ereignisse mit den Wahrscheinlichkeiten W(A) und W(B), wobei W(B) 0 ist, so ist W(A B) = W(A B) / W(B) die bzgl. B bedingte Wahrscheinlichkeit von A. Diese gibt also die Einschätzung für das Eintreten von A unter Berücksichtigung der Information wieder, daß B eingetreten sei. I. d. R. ist W(A B) W(A); der Spezialfall W(A B) = W(A) heißt stochastische Unabhängigkeit von A und bedingte Wahrscheinlichkeit