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Bauleistungsversicherung
Sparte der technischen Versicherung. Deckung von unvorhergesehen eintretenden Sachschäden am entstehenden Objekt und am vorhandenen Eigentum während der Errichtung von Bauwerken. - Arten: a) Bauleistungsversicherung für den Bauauftraggeber: Versichert werden alle Gebäudeneubauten gegen Schäden im obigen Sinn, die zu Lasten des Auftraggebers oder eines der beauftragten Unternehmen gehen. - b) Bauleistungsversicherung für den Bauauftragnehmer: Versichert werden Bauleistungen aller Art einschl. der zugehörigen Baustoffe und Bauteile, der Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe gegen Schäden im obigen Sinn, die vom Bauunternehmer nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen zu vertreten sind.
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