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Außerkrafttreten von Rechtssätzen
(Gesetzen, Verordnungen), erfolgt: (1) durch Zeitablauf, wenn von Anfang an eine Befristung vorgesehen war; (2) durch förmliche Aufhebung durch einen späteren Rechtssatz; (3) durch Kollision mit einer späteren Rechtsnorm gleichen oder höheren Ranges. Ein außer Kraft getretener Rechtssatz lebt durch Aufhebung des späteren Rechtssatzes nicht wieder auf.
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