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Anschaffungswertprinzip

Bewertungsprinzip des Bilanzrechts. Das Anschaffungswertprinzip besagt, daß die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes (steuerrechtlich: Wirtschaftsgut) bzw. bei abnutzbaren Anlagegütern die fortgeführten Anschaffungskosten als Bewertungsobergrenze anzusehen sind.

 

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