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Zollgrenzbezirk

ein Gebietsstreifen bis zu einer Tiefe von 15 km längs der Zollgrenze. Der Zollgrenzbezirk wird vom Zollbinnenland durch die Zollbinnenlinie getrennt. Im Zollgrenzbezirk gelten zur Sicherung der Zollbelange gewisse Beschränkungen und Verpflichtungen. Der Zollverwaltung und ihren in der Grenzaufsicht tätigen Bediensteten stehen besondere Rechte zu.

 

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