Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Widerstandsrecht

Nach Art. 20 IV GG haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Widmung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Zwischeneintrittszeit | Gewerbeertragsteuer | Handlungsutilitarismus | Geldmengenregel | Kommandosprache
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum