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Waffenrecht
Regelung der gewerbsmäßigen Waffenherstellung, des Waffenhandels, der Prüfung und Zulassung von Handfeuerwaffen und Munition, der Einfuhr von Schußwaffen und Munition und das Erwerben und Überlassen sowie Führen von Waffen und Munition im Waffengesetz i. d. F. vom 8. 3. 1976 (BGBl I 432) m. spät. Änd. nebst 1. bis 6. VO zum Waffengesetz.
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