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Vertretungsordnung
auch: Vertretungsanordnung. Die Außenvertretung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft regelnde Vorschrift, insbes. die Vertretung vor den Gerichten. In den einzelnen Verwaltungszweigen entweder durch Verwaltungsanordnung (z. B. Vertretungsordnung BMJ i. d. F. vom 9. 4. 1976 (BAnz 93)) oder durch Rechtsverordnung je nach Verfassungsrechtslage in Bund und Ländern.
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