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Verbotsirrtum

strafrechtlicher Begriff: Irrtum über die Rechtswidrigkeit eines Tuns oder Unterlassens. Ist der Verbotsirrtum unvermeidbar, entfällt eine Strafbarkeit. Bei Vermeidbarkeit des Verbotsirrtum kann die Strafe gemildert werden (§ 17 StGB).

 

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