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Umschließungen

Begriff des Zollrechts für äußere und innere Behältnisse, Aufmachungen, Umfüllungen und Unterlagen, die dazu dienen, die Waren während der Beförderung oder Aufbewahrung zu schützen. Umschließungen sind zollfrei. Das Gewicht der Umschließungen gehört jedoch bei Waren, die einem Rohgewichtszoll unterliegen, zum Zollgewicht der Waren, und bei Waren, die einem Wertzoll unterliegen, zum Zollwert der Waren.

 

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