Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

telle-quelle-Marke

Marke, die nach der PVÜ aufgrund der Ursprungseintragung in anderen Verbandsstaaten eingetragen wird; sie sind grundsätzlich voneinander unabhängig (Art. 6 III PVÜ), ausgenommen IR-Marken, für die eine Abhängigkeit für die Dauer von fünf Jahren besteht (Art. 6 II MMA). Eine Ausnahme machen t.-q.-M. nach Art. 6 quinquies PVÜ, die Auslandsschutz so genießen, wie sie im Heimatstaat eingetragen sind, gleichgültig, ob sie im Schutzland eintragungsfähig sind. Für das alte Warenzeichenrecht hatte der telle-quelle-Schutz insbes. für dreidimensionale Zeichen Bedeutung, die in Deutschland nicht eintragungsfähig waren, nach dem nunmehr geltenden Markenrecht aber eintragungsfähig sind. Eine Schutzverweigerung für t.-q.-M. kommt ausschließlich unter den Voraussetzungen des Art. 6 quinquies B PVÜ in Betracht, im Gegenzug sind t.-q.-M. unselbständig und in ihrem Bestand von der Eintragung im Urspungsland abolut abhängig.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Telexnetz
Temex-Dienst

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Globalabstimmung | effiziente Firmengrenze | Theorie der direkten Demokratie | corporate culture | Kostendegression
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum