Schadenteilungsabkommen, im VersicherungswesenAbkommen über die größenmäßige Aufteilung der Haftung bei Schäden, für die mehrere Versicherer haften (grundsätzlich je 50%, bei mehr als zwei Beteiligten entsprechende Quote). - Formen: a) Teilungsabkommen zwischen Haftpflicht- oder Kfz-Haftpflichtversicherern und Kasko- oder ebenfalls Haftpflichtversicherern; b) Teilungsabkommen zwischen Haftpflichtversicherern und Sozialversicherungsträgern oder auch privaten Krankenkassen.