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Stufenausbildung

Organisationsform der Berufsausbildung. Einer Grundbildung auf breiter Basis folgt eine gestufte, spezieller werdende Ausbildung mit Abschlußmöglichkeiten nach jeder Stufe. Nach § 26 BBiG besteht seit 1969 die gesetzliche Möglichkeit, die Berufsausbildung in diesem Sinn sachlich und zeitlich in besonders geordneten, aufeinander aufbauenden Stufen durchzuführen: Auf die erste Stufe der beruflichen Grundbildung auf Berufsfeldbreite sollen die Stufen der allgemeinen beruflichen Fachbildung und der besonderen beruflichen Fachbildung folgen. Nach der Anzahl der Auszubildenden sind besonders die Stufenausbildungsordnungen im Einzelhandel, in den elektrotechnischen Berufen und in Bau- und Textilberufen von Bedeutung.

 

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