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Steuerstrafrecht
die besonderen, sich auf Steuerstraftaten beziehenden strafrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Das Steuerstrafrecht umfaßt die materiellen Strafvorschriften (§§ 369-376 AO), ergänzt durch das StGB und die formellen Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts (§§ 385-408 AO).
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