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Staatshaftung

die unmittelbare Haftung des Staates für rechtswidriges Handeln seiner Amtswalter in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Die Ersetzung der Amtshaftung, bei der der Staat die Haftung der Amtsträger übernimmt, durch die Staatshaftung war im Staatshaftungsgesetz vorgesehen.

 

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