neben Ausführungszeit (ta) Teil der Auftragszeit. Rüstzeit (tr) umfaßt im Sinne des Arbeitsstudiums alle Soll-Zeiten, die notwendig sind, um ein Arbeitssystem vorzubereiten, einen Auftrag durchzuführen, ggf. noch zusätzliche Zeiten, um Arbeitssysteme nach Erledigung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. - Vgl. auch Belegungszeit (TbB).