Erhebung, die sich nur auf eine Teilgesamtheit, (Teilerhebung) erstreckt und deren Ergebnisse geeignet auf die Grundgesamtheitübertragen werden können. Die Repräsentativität der Teilgesamtheit ist abhängig von dem zugrunde liegenden Auswahlverfahren. I. e. S. können nur Zufallsstichprobenerhebungen von einer gewissen Stichprobengröße an als Repräsentativerhebung gelten. I. w. S. werden trotzdem auch nichtzufällige Auswahlverfahren unter die Repräsentativerhebung gerechnet.