Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Rektawechsel

Wechsel mit Rektaklausel. Er kann nicht durch Indossament, sondern nur durch Abtretung des Anspruchs übertragen werden (Art. 11 II WG), wodurch seine Weitergabe sehr erschwert ist. Er wird von Kreditinstituten grundsätzlich nicht angekauft. Abgesehen von der durch das Orderverbot bedingten Nichtübertragbarkeit durch Indossament bleiben die anderen Wechselverpflichtungen bzw. -eigenschaften erhalten. Gelegentlich kommt der Rektawechsel als Depotwechsel (Sicherheitswechsel) vor.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Rektascheck
Rektifikationsetat

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Gewalt | Freihafen-Veredelungsverkehr | Befristung | außergemeinschaftlicher Reiseverkehr | Zinsarbitrage
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum