|
|
Referenzverfahren
Verfahren zur Festlegung von Einfuhrquoten bei kontingentierter Einfuhr (Verteilungsverfahren). Bei Referenzverfahren bilden früher getätigte Einfuhren (Referenzen) die Basis, auf der die Zuteilungsmenge berechnet wird. - Formen: 1. Reines R.: Anteilsmäßige Verteilung des Gesamtkontingents gem. der nachgewiesenen Referenzen; neuen Importeuren wird häufig dadurch der Zugang zu bestimmten Waren erschwert. - 2. Quotenreferenzverfahren: Ein Teil des Gesamtkontingents (Grundkontingent) wird nach Köpfen (Zahl der Antragsteller) verteilt (Grund- bzw. Kopfquote), der Rest (Zusatzkontingent) gem. der erbrachten Referenzen (Referenzquote). Endquote ist die Summe von Kopf- und Referenzquote.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|