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Nettoumsatzsteuer

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, die in einem bestimmten Prozentsatz vom umsatzsteuerlichen Entgelt ohne Umsatzsteuer (Vomhundertsatz) geschuldet wird. Die seit dem 1. 1. 1968 erhobene Umsatzsteuer ist eine N., die wegen der Möglichkeit, die auf den Vorleistungen lastende Umsatzsteuer abzuziehen (Vorsteuerabzug), regelmäßig nicht kumulativ wirkt (Kumulativwirkung), d. h. bei der Weitergabe von Leistungen in der Unternehmerkette entsteht keine "Steuer auf die Steuer". - Gegensatz: Bruttoumsatzsteuer. - Vgl. auch Umsatzbesteuerung III 1.

 

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