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merkantiler Minderwert
Minderwert eines Kraftfahrzeugs, der nach dem Unfall trotz ordnungsgemäßer Instandsetzung deshalb verbleibt, weil wegen des Verdachts verborgener Schäden beim späteren Verkauf ein geringerer Preis gezahlt werden wird. Als Unfallschaden ist ggf. auch der m. merkantiler Minderwert zu ersetzen; und zwar auch dann, wenn der Geschädigte das Kraftfahrzeug nicht verkauft, sondern selbst weiterbenutzt.
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