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Mantelgründung

Fassongründung, Scheingründung, formelle Gründung einer AG oder einer GmbH ohne Absicht der Errichtung eines Geschäftsbetriebes. Die Mantelgründung dient der Schaffung eines Mantels (vgl. dort 2), der veräußert werden soll. Gem. § 134 BGB unzulässig und als Gesetzesumgehung nichtig.

 

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