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Luftgewicht

im Eisenbahngüterverkehr Gewichtsmenge, die über das wirkliche Gewicht des Gutes einschl. etwaiger tariflicher Zuschläge hinaus zur Frachtberechnung herangezogen wird, weil der Tarif Frachtzahlung für ein bestimmtes Mindestgewicht vorsieht oder die Frachtberechnung für ein höhreres Gewicht eine geringere Fracht ergibt. Die für das Luftgewicht zu zahlende Fracht wird als Luftfracht bezeichnet.

 

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