Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)
Die LSP werden als Richtlinien für den Fall angewendet, daß Leistungen für öffentliche Auftraggeber nicht zu Marktpreisen abgerechnet werden können und deshalb ersatzweise Selbstkostenpreise als Behelfspreise herangezogen werden müssen.