Finanzausgleich (vgl. im einzelnen dort) zwischen den einzelnen Bundesländern mit dem Ziel eines angemessenen Ausgleichs der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder. - Seit dem 1. 1. 1995 sind auch die neuen Bundesländer in den Länderfinanzausgleich einbezogen. - Zu berücksichtigen sind dabei das Steueraufkommen und der Finanzbedarf der Gemeinden und Gemeindeverbände. - Vgl. auch kommunaler Finanzausgleich.