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Kreislaufwirtschaftsgesetz

ursprünglich entstanden aus dem Abfallbeseitigungsgesetz vom 5. 1. 1977, wurde am 8. 7. 1994 verabschiedet. Hauptbestandteil ist der neue vorsorgeorientierte Abfallbegriff nach der 3-V-Philosophie (Vermeiden, Vermindern und Verwerten von Abfällen). Ressourcen sollen durch die Konstruktion von Produkten, die mehrfach verwendbar, langlebiger und schadstoffärmer sind, geschont werden (z. B. durch Altautorücknahmeverordnung, Elektronikschrottverordnung etc.).

 

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