Staatsaufsicht über Gemeinden und Gemeindeverbände auf der Grundlage der von den Ländern erlassenen Gemeindeordnungen. Sie bezieht sich auf die gesamte kommunale Tätigkeit einschließlich der Rechtsetzung (Gemeindesatzung). Wegen der Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) ist die Kommunalaufsicht i. d. R. Rechtsaufsicht.