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Grundgehalt
Hauptbestandteil der Dienstbezüge eines Beamten (Besoldung), nach der Besoldungsordnung A (für aufsteigende Gehälter) oder B (für feste Gehälter) festgesetzt; bei aufsteigenden Gehältern nach Dienstaltersstufen (Steigerung i. a. alle zwei Jahre bis zum Endgehalt).
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