|
|
Gemeinausgaben
(genauer: echte Gemeinausgaben), von Riebel geprägter Begriff für Ausgaben, die unter den gegebenen Bedingungen nur für das betrachtete Bezugsobjekt und andere gemeinsam disponiert werden können. Sie lassen sich erst einem allgemeineren übergeordneten Bezugsobjekt logisch zwingend zuordnen (Identitätsprinzip). Zu den (echten) Gemeinausgaben gehören auch Schein-Einzelausgaben. Schein-Einzelkosten (Schein-Einzelkosten (-ausgaben, -einnahmen, -erlöse, -verbräuche)), wenn Erlösteile getrennt in Rechnung gestellt werden, aber das betreffende Gut nicht gesondert beschafft werden kann oder der betrachtete Ausgabenteil von der Höhe anderer Ausgaben abhängt. - Anders: Unechte Gemeinausgaben (unechte Gemeinkosten (-ausgaben, -einnahmen, -erlöse, -verbräuche)). - Gegensatz: Einzelausgaben.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|