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Finanzkonzern

Konzern, der primär die Verfolgung finanzieller Interessen und damit Kapitalkonzentration verbunden mit Risikostreuung anstrebt. Diese Ziele bewirken oft eine anorganische Zusammensetzung, d. h. es besteht kaum ein betriebswirtschaftlich zwingender Zusammenhang zwischen den einzelnen Konzerngliedern; Unternehmen der Investitions- und Konsumgüterindustrien sind z. B. mit Kreditinstituten, Versicherungs-, Verkehrsunternehmen und Betrieben des Beherbergungsgewerbes verbunden. - Vgl. auch Sachkonzern.

 

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