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Ersatzgut

1. Waren, die als Ersatz für unveredelt eingeführte und zur Freigutveredelung zollfrei abgefertigte Waren in veredeltem Zustand ausgeführt werden. - 2. Waren, die an Stelle von Waren, die in einen Freihafen unveredelt ausgeführt worden sind, veredelt wieder eingeführt werden (Freihafen-Veredelungsverkehr).

 

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