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Erholungszeit

nach REFA Teil der Zeit je Einheit (te). Erholungszeit erfaßt das Unterbrechen der Tätigkeit zum Abbau der tätigkeitsbedingten Arbeitsermüdung, d. h. die zur Reproduktion der geistigen und körperlichen Spannkraft benötigte Zeit. Notwendig zur Erhaltung der Normalleistung (Erholungszeitermittlung, Erholungszeitzuschlag (zer).

 

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