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Eigentumswohnung
eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Wohnungseigentumsgesetzes begründet ist. Eine E., die zum Bewohnen durch den Wohnungseigentümer oder seine nächsten Angehörigen bestimmt ist, ist eine eigengenutzte Eigentumswohnung (§ 12 II WobauG). - Vgl. auch Wohnungsbau, Wohnungseigentum.
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