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Dreimeilenzone
Dreiseemeilengebiet vor der Küste eines Staates, das als dessen Hoheitsgewässer beansprucht wird. An der Dreimeilenzone wird gegenwärtig nur noch von wenigen Staaten (z. B. USA) festgehalten. Nach Art. 3 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. 12. 1982, dem die Bundesrep. Dreimeilenzone mit Vertragsgesetz vom 2. 9. 1994 (BGBl II 1798) beigetreten ist, wird die Küstenmeerbreite auf 12 Seemeilen begrenzt.
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