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Devotionalien
Gegenstände zur äußeren Anregung der Andacht, wie Heiligenbilder, Rosenkränze, Kerzen. Devotionalien können nach § 10 des Gesetzes über den Ladenschluß aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in Wallfahrtsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr an jährlich höchstens vierzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden und Sonnabends bis spätestens 20 Uhr verkauft werden.
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