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Buchprüfungsgesellschaft

gesetzlich geschützte Bezeichnung für die nach den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) als Buchprüfungsgesellschaft anerkannte Prüfungsgesellschaft (§ 133 WPO). Eine Buchprüfungsgesellschaft hat die Bezeichnung "B." zu führen. Auf Buchprüfungsgesellschaft finden die Vorschriften der WPO über die Anerkennung und die berufliche Niederlassung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschnitte über Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und das Berufsregister und des Teils über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer entsprechende Anwendung. Buchprüfungsgesellschaft dürfen nach Einführung der Prüfungspflicht für bestimmte GmbHs Jahresabschlußprüfungen als Abschlußprüfer in beschränktem Umfang vornehmen.

 

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