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Blickfangwerbung
in einer werblichen Gesamtaussage besonders (blickfangartig) herausgestellte Angabe, die die Aufmerksamkeit auf sich lenkt. Werbeaussagen werden i. d. R. nur flüchtig wahrgenommen, der Blickfang muß daher als solcher wahr sein, sonst liegt irreführende Werbung (§ 3 UWG) vor.
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