Mitgliedschaftsgruppe, Fremdgruppe oder Einzelperson, an der das Individuum sein Verhalten ausrichtet. Der vom einzelnen empfundene soziale Druck der Bezugsgruppe führt nach den Vorstellungen der Bezugstheorie zu gruppenkonformen Wahrnehmungen und Beurteilungen und normiert das Konsumentenverhalten. - Vgl. auch Gruppe.