Konvertierung einer Staatsanleihe, bei der das Schuldkapital unverändert bleibt, der Nominalzinsfuß aber eine Erhöhung erfährt. Für die Erhöhung der Verzinsung und die i. d. R. bei einer Arrorisierung stattfindende Hinausschiebung der Rückzahlungleisten die Anleihebesitzer eine Zuzahlung auf ihre Stücke.