Begriff aus dem DV-Audit. Der Anwendungsbacklog beschreibt bei der Beurteilung des Status computergestützter Anwendungen die Differenz zwischen dem vorhandenen Bedarf und den tatsächlich realisierten Anwendungen. Aus qualitativer Sicht werden fehlende, überalterte und zu ergänzende Anwendungen festgestellt; unter zeitlichem Aspekt werden zum Abbau des Anwendungsbacklog die Mannjahre für Eigenentwicklung, unter dem monetären Aspekt die Software bzw. bei Fremdbezug die Beschaffungs- oder Mietpreise für geeignete Softwareprodukte betrachtet.